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Anzeige zur Haltung eines Hundes der Kategorie Nach dem  Landeshundegesetz-LHundG NRW vom 18.02.2002 (GV NRW 2002, S.656) Gefähr
Anzeige zur Haltung eines Hundes der Kategorie Nach dem Landeshundegesetz-LHundG NRW vom 18.02.2002 (GV NRW 2002, S.656) Gefähr

Anzeige über die Haltung eines Hundes nach § 6 Hundehalterverordnung des  Landes Brandenburg (HundhV) Fontanestadt Neuruppin D
Anzeige über die Haltung eines Hundes nach § 6 Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundhV) Fontanestadt Neuruppin D

□ ja □ nein
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Anmeldung Hundesteuer
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Merkblatt_HundeG_Meldepflichtige Hunde
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Regeln für die Hundeführung in der Natur
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Anzeige über die Haltung eines großen Hundes gem. § 11 Abs. 1  Landeshundegesetz NRW -LHundG NRW- (Größe mindestens 40 cm o
Anzeige über die Haltung eines großen Hundes gem. § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW -LHundG NRW- (Größe mindestens 40 cm o

Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren
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Information zur Landeshundeverordnung
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Erfassungsbogen
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Hundebiss - was tun? (2023) | transparent-beraten.de
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Anzeige ist raus: Hund greift Nachbarhund an
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Weitere Informationen Kontakt Haltung von gefährlichen oder großen Hunden  und Hunden bestimmter Rassen - was ist zu beachten
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Anzeige zur Haltung eines Hundes der Kategorie
Anzeige zur Haltung eines Hundes der Kategorie

An: Gemeinde Nörvenich - Ordnungsamt – Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich  Anzeige zur Haltung eines Hundes gemäß § 11 Abs.
An: Gemeinde Nörvenich - Ordnungsamt – Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich Anzeige zur Haltung eines Hundes gemäß § 11 Abs.

Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren
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Ordnungsamt: Freilaufende Hunde dürfen niemanden gefährden - Ortenau
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Anmeldung eines Hundes nach dem Landeshundegesetz
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Hundegebell als Ruhestörung: Eine unzumutbare Lärmbelästigung?
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Bitte ausgefüllt an die Stadt Dortmund, Ordnungsamt, Olpe 1, 44122 Dortmund
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An den Bürgermeister Ordnungsamt Hauptstr. 27-29 53797 Lohmar Antrag auf  Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 des Land
An den Bürgermeister Ordnungsamt Hauptstr. 27-29 53797 Lohmar Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 des Land